Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1961

Geschäftszahl

1286/59

Rechtssatz

Wird in zweiter Instanz das Strafverfahren in einem Punkt eingestellt, dann darf durch die im übrigen bestätigende Rechtsmittelentscheidung das von der ersten Instanz verhängte Strafausmaß nicht aufrecht erhalten werden, wenn nicht der Amtsbeauftragte seinerseits Berufung eingelegt hat.