Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1960

Geschäftszahl

1121/59

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1960/02/18 1844/57 3

Stammrechtssatz

Der Begriff des Notstandes setzt einen Fall voraus, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, dass er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1960:1959001121.X01