Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1959

Geschäftszahl

1978/58

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2063/54 E 5. Dezember 1955 RS 3

Stammrechtssatz

Paragraph 52, KOVG bedeutet nicht, daß eine Änderung der subjektiven Auffassung der maßgebenden Stellen über die Berechtigung des Rentenbezuges als "maßgebende Veränderung" gewertet werden kann.