Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.1958

Geschäftszahl

2440/57

Rechtssatz

Unter Betrieb im Sinne des Paragraph 67, Absatz 4, ASVG ist die Summe der technischen und administrativen Einrichtungen zur planmäßigen Ausübung einer durch den Betriebszweck gekennzeichneten Erwerbstätigkeit zu verstehen.