Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.11.1959

Geschäftszahl

2023/57

Rechtssatz

Von einer Betriebsnachfolge iSd Paragraph 67, Absatz 4, ASVG kann dann nicht gesprochen werden, wenn lediglich eine Übereinstimmung hinsichtlich der Betriebsstätte und eines Teiles des Inventars, nicht aber hinsichtlich des Betriebsgegenstandes besteht.