Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1960

Geschäftszahl

1844/57

Rechtssatz

Die Gefahr einer Verschmutzung von Backwaren stellt für den Inhaber eines Backwaren-Erzeugungsbetriebes keinen Notstand dar.

Beachte

y29565;