Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1958

Geschäftszahl

0829/57

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß unter den "bestehenden allgemeinen Vorschriften" iSd Gesetzesstelle (insbesondere hinsichtlich der Bestimmung und Rechtsstellung der Anrainer) die jeweiligen Vorschriften des Baurechts zu verstehen sind.