Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1959

Geschäftszahl

2236/55

Rechtssatz

Wird ein Rechtsanwalt als mittlerweiliger Vertreter eines anderen Rechtsanwaltes bestellt, dann ist er zur Vertretung der Klienten des verhinderten Rechtsanwaltes ohne deren Vollmacht nicht befugt.