Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1959

Geschäftszahl

2236/55

Rechtssatz

Hinweis darauf, dass dem Ziviltechnikergesetz rückwirkende Kraft nicht zukommt, somit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, die Betrauung eines Architekten als Substitut für einen Architekten, dem befristet die Befugnis zur Berufsausübung entzogen war, gesetzlich nicht vorgesehen war.