Verwaltungsgerichtshof
07.02.1958
2091/55
Verstärkter Senat, eigener Beschluss
römisch vier C vom 7.2.1958, Zl. 3/11-Pr. aus 1957, (zu Zl 2091/55), Anhang Beschlüsse verstärkter Senate Nr. 94;
Das Parteiengehör, ist nicht ordnungsgemäß gewährt, wenn ein namhaft gemachter Parteienvertreter von der Behörde übergangen wird.
ECLI:AT:VWGH:1958:1955002091.X02