Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.02.1956

Geschäftszahl

1913/55

Rechtssatz

Zur Feststellung, ob eine Violine laut oder leise gespielt wurde, bedarf es keines Sachverständigen, sondern es genügen für diese Feststellung die Erfahrungen des täglichen Lebens.

Beachte

Siehe jedoch:

0283/78 E 22. Mai 1978 RS 1;