Verwaltungsgerichtshof
06.02.1956
1913/55
Zur Feststellung, ob eine Violine laut oder leise gespielt wurde, bedarf es keines Sachverständigen, sondern es genügen für diese Feststellung die Erfahrungen des täglichen Lebens.
Siehe jedoch:
0283/78 E 22. Mai 1978 RS 1;