Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1957

Geschäftszahl

1048/55

Rechtssatz

Die Annahme, daß ein Kaffeehaus nicht eine solche Betriebsform des Gast- und Schankgewerbes bildet, für die ein Bedarf seitens der Bevölkerung kleiner oder mittlerer Landgemeinden besteht, entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens.