Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1956

Geschäftszahl

2588/54

Rechtssatz

Bei der Fällung eines Ersatzbescheides ist die Behörde durch ein Erkenntnis des VwGH nur im Rahmen des seinerzeit angenommenen Sachverhaltes gebunden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1956:1954002588.X02