Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1955

Geschäftszahl

1160/54

Rechtssatz

Es ist keine dem Gesetz widerstreitende Ermessensübung, Widerrufsbauten dann nicht zuzulassen, wenn durch deren Zulassung der weitere Bestand gewerblicher Betriebe in reinen Wohngebieten begünstigt würde.