Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1956

Geschäftszahl

2863/53

Rechtssatz

Eine Änderung der Rechtslage verpflichtet die Behörde, ungeachtet eines vorhergegangenen VwGH-Erkenntnisses unter Zugrundelegung der nunmehr für ihre Entscheidung maßgeblichen Normen zu entscheiden.