Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1955

Geschäftszahl

2716/53

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2635/54 E 18. Mai 1955 VwSlg 3749 A/1955 RS 2

Stammrechtssatz

Die Gesamteinschätzung unterliegt der fachlichen Beurteilung des ärztlichen Sachverständigen, der sie ausreichend zu begründen hat. In der Begründung ist auszuführen, von welcher Dienstbeschädigung er bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ausgegangen ist und warum sich durch das Zusammenwirken aller Dienstbeschädigungen nicht eine höhere Gesamteinschätzung ergibt. Die Gesamteinschätzung vollzieht die Verwaltungsbehörde unter Bedachtnahme auf den durchgeführten Sachverständigenbeweis, den sie im Rahmen der ihr zustehenden freien Beweiswürdigung zu beurteilen hat.