Verwaltungsgerichtshof
02.12.1955
2716/53
GRS wie 1330/54 E 28. März 1956 RS 1
Die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Paragraph 7, KOVG erfordert die Erhebung der Vorgeschichte der Gesundheitsschädigung (Anamnese), die Aufnahme des Befundes, die den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechende Bezeichnung der Gesundheitsschädigung (Diagnose), die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges, die Einreichung und die Einschätzung der anerkannten Dienstbeschädigung nach den Richtsätzen.