Verwaltungsgerichtshof
16.04.1956
0936/53
Verstärkter Senat, eigener Beschluss
römisch zwei vom 27.2.1956, Ziffer 3 /, eins -, P, r, Punkt /, 56,, (zu 936/53) VwSlg A aus 1956,, Anhang Beschlüsse verstärkter Senate Nr. 79;
Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen baupolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes zu erblicken.
ECLI:AT:VWGH:1956:1953000936.X01