Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1956

Geschäftszahl

0936/53

Beachte

Verstärkter Senat, eigener Beschluss

römisch zwei vom 27.2.1956, Ziffer 3 /, eins -, P, r, Punkt /, 56,, (zu 936/53) VwSlg A aus 1956,, Anhang Beschlüsse verstärkter Senate Nr. 79;

Rechtssatz

Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen baupolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes zu erblicken.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1956:1953000936.X01