Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1956

Geschäftszahl

0817/53

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1854/49 B 23. Oktober 1950 VwSlg 1704 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Präklusionsfolge des Paragraph 42, Absatz eins, AVG trifft nur die potentiellen Gegner des der Verhandlung zugrundeliegenden Vorhabens, nicht aber diejenige Partei, von der das Vorhaben ausgeht.