Verwaltungsgerichtshof
11.02.1954
3011/52
Wenn die Behörde bei der Genehmigung der Beförderungspreise eines Kraftfahrlinienunternehmens nach Paragraph 12, Kraftfahrliniengesetz die Festsetzung einer Einkommensgrenze für die Ausgabe von Wochenkarten ablehnt, um diese Tarife bundeseinheitlich zu regeln, hat sie von ihrem Ermessen keinen gesetzwidrigen Gebrauch gemacht.