Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.1954

Geschäftszahl

3011/52

Rechtssatz

Wenn die Behörde bei der Genehmigung der Beförderungspreise eines Kraftfahrlinienunternehmens nach Paragraph 12, Kraftfahrliniengesetz die Festsetzung einer Einkommensgrenze für die Ausgabe von Wochenkarten ablehnt, um diese Tarife bundeseinheitlich zu regeln, hat sie von ihrem Ermessen keinen gesetzwidrigen Gebrauch gemacht.