Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1953

Geschäftszahl

2771/52

Rechtssatz

Die Anwendung des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG 1952 darf keinesfalls dazu führen, einen auf einer rechtlichen Grundlage nicht gestützten, rein tatsächlichen Zustand zu verlangen.