Verwaltungsgerichtshof
30.03.1953
2507/52
Bei der anläßlich der Behandlung eines Ansuchens um Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke zu prüfenden Bedürfnisfrage ist allein die Entfernung des Wohnortes DES ARZTES von der nächsten öffentlichen Apotheke in Betracht zu ziehen.