Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1953

Geschäftszahl

2507/52

Rechtssatz

Bei der anläßlich der Behandlung eines Ansuchens um Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke zu prüfenden Bedürfnisfrage ist allein die Entfernung des Wohnortes DES ARZTES von der nächsten öffentlichen Apotheke in Betracht zu ziehen.