Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1955

Geschäftszahl

2318/52

Rechtssatz

Die Behörde hat im Rahmen der Beweiswürdigung festzustellen, ob die Meinung eines ärztlichen Sachverständigen (hier: über die Entscheidung von Lungenkrebs) dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschungen und Erkenntnisse entspricht (bei widersprechenden Auffassungen durch Vernehmung eines Fachmannes des betreffenden Wissensgebietes als Sachverständigen-KOVG)

Beachte

Besprechung in:

Festschrift des VwGH, S 369, Anmerkung 29;