Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1954

Geschäftszahl

2179/52

Rechtssatz

Die Bewilligung zur Errichtung einer neuen öffentlichen Apotheke muß nicht immer dann schon erteilt werden, wenn sie neben den bereits bestehenden geführt werden könnte, ohne deren Existenz zu beeinträchtigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1954:1952002179.X02