Verwaltungsgerichtshof
18.03.1954
2179/52
Verstärkter Senat, eigener Beschluss
römisch drei vom 15.3.1954, Zl. 3/2-Pr/54 (Zu 2179/52), Anhang Beschlüsse Verstärkte Senate Nr. 64;
Die Rechtsmittelinstanz ist berechtigt, bei der Entscheidung über eine Berufung, die vom Inhaber der Nachbarapotheke wegen Gefährdung der Existenz seiner Apotheke gegen die Neuerteilung einer Apothekenkonzession erhoben wurde, das Konzessionsbegehren wegen des Mangels des Lokalbedarfes abzuweisen.
ECLI:AT:VWGH:1954:1952002179.X01