Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1954

Geschäftszahl

2179/52

Beachte

Verstärkter Senat, eigener Beschluss

römisch drei vom 15.3.1954, Zl. 3/2-Pr/54 (Zu 2179/52), Anhang Beschlüsse Verstärkte Senate Nr. 64;

Rechtssatz

Die Rechtsmittelinstanz ist berechtigt, bei der Entscheidung über eine Berufung, die vom Inhaber der Nachbarapotheke wegen Gefährdung der Existenz seiner Apotheke gegen die Neuerteilung einer Apothekenkonzession erhoben wurde, das Konzessionsbegehren wegen des Mangels des Lokalbedarfes abzuweisen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1954:1952002179.X01