Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1953

Geschäftszahl

1628/52

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht berechtigt, durch einen auf Paragraph 76, Absatz eins, AVG gestützten Bescheid die Partei zur Tragung der Kosten zu verpflichten, die ihr selbst nicht erwachsen sind. (Hier: Auftrag zur direkten Zahlung an einen von der Behörde bestellten Sachverständigen.)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1953:1952001628.X02