Verwaltungsgerichtshof
18.11.1953
1628/52
Die Behörde ist nicht berechtigt, durch einen auf Paragraph 76, Absatz eins, AVG gestützten Bescheid die Partei zur Tragung der Kosten zu verpflichten, die ihr selbst nicht erwachsen sind. (Hier: Auftrag zur direkten Zahlung an einen von der Behörde bestellten Sachverständigen.)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952001628.X02