Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1952

Geschäftszahl

1952/51

Rechtssatz

Die auf bloß mögliche nachteilige Folgen verweisenden Gründe sind mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen.