Verwaltungsgerichtshof
08.06.1953
1806/51
GRS wie 1592/51 E 26. November 1952 VwSlg 2747 A/1952 RS 2
Das Eigentum an den Betriebsmitteln ist die Grundlage des für die Sozialversicherung maßgeblichen Unternehmerbegriffes. Unter Eigentum ist die in der Gemeinsprache verwendete Umschreibung des Eigentums im weiteren Sinne zu verstehen.