Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1953

Geschäftszahl

2122/50

Rechtssatz

Unter einem Dienstverhältnis im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, legcit ist ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechtes zu verstehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1953:1950002122.X01