Unter einem Dienstverhältnis im Sinne des § 1 Abs 1 legcit ist ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechtes zu verstehen.Unter einem Dienstverhältnis im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, legcit ist ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechtes zu verstehen.