Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1951

Geschäftszahl

1843/50

Rechtssatz

Im Falle der Berufung gegen einen Bescheid, der einen Parteiantrag zurückgewiesen hat, darf die Berufungsbehörde nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber über den zurückgewiesenen Antrag entscheiden.