Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.01.1953

Geschäftszahl

1250/50

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1951/09/26 1765/50 3

Stammrechtssatz

Jeder Gewerbetreibende hat (in strafrechtlicher Sicht) mit den seine Berufsausübung regelnden Vorschriften vertraut zu sein (hier: Baugewerbetreibender, baurechtliche Vorschriften)

Beachte

y28597;