Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.1950

Geschäftszahl

2707/49

Rechtssatz

In der Anfechtung eines nicht zugestellten Bescheides mit VwGH-Beschwerde liegt der Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensmangels der Unterlassung der Zustellung des angefochtenen Bescheides.