Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1950

Geschäftszahl

2685/49

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1950/09/27 2659/49 1

Stammrechtssatz

Die Pflicht, sich über die auf dem Gebiet seines Berufes erlassenen Vorschriften zu unterrichten, verhindert, dass die Unkenntnis einer bezüglichen im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung den Täter entschuldigen könnte.

Beachte

Mannlicher, 07te Auflage, S 980

y28356;