Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1950

Geschäftszahl

2659/49

Rechtssatz

Die Pflicht, sich über die auf dem Gebiet seines Berufes erlassenen Vorschriften zu unterrichten, verhindert, dass die Unkenntnis einer bezüglichen im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung den Täter entschuldigen könnte.

Beachte

Mannlicher, 07te Auflage, S 980