Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.1950

Geschäftszahl

2234/49

Rechtssatz

Gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme des Verfahrens, das zur Ablehnung der Einbeziehung einer Partei in die Versicherungspflicht geführt hat, steht der Rechtszug an das Bundesministerium für soziale Verwaltung offen.