Verwaltungsgerichtshof
02.03.1950
2234/49
Verfahrensrechtliche Bescheide unterliegen grundsätzlich denselben Vorschriften, die für den Instanzenzug in der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Angelegenheit maßgebend sind.
(hier: Ablehnung der Wiederaufnahme des Verfahrens)