Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.1950

Geschäftszahl

2234/49

Rechtssatz

Verfahrensrechtliche Bescheide unterliegen grundsätzlich denselben Vorschriften, die für den Instanzenzug in der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Angelegenheit maßgebend sind.

Beachte

(hier: Ablehnung der Wiederaufnahme des Verfahrens)