Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1953

Geschäftszahl

1797/48

Rechtssatz

Ein "Einspruch" gegen eine Entscheidung des VwGH ist im Gesetze nicht vorgesehen.

Beachte

(p.d.: ein Wiederaufnahmeantrag wäre lediglich möglich)