Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1949

Geschäftszahl

0865/48

Rechtssatz

Der Kündigungsschutz nach Paragraph 25, des Betriebsrätegesetzes gilt nicht für Bedienstete in Betrieben, für die eine Betriebsvertretung gesetzlich nicht vorgesehen ist.