Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1949

Geschäftszahl

1302/47

Rechtssatz

Für die Anfechtung eines gem Paragraph 68, Absatz 3, AVG erlassenen Bescheides sind diejenigen Vorschriften maßgebend in denen der Bescheid materiellrechtlich gesehen seine Grundlage hat.