Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1948

Geschäftszahl

1192/47

Rechtssatz

Die Frage der Ungebührlichkeit einer störenden Lärmerregung kann schwerlich aufgegriffen werden, wenn ein Musikstudent zur Tageszeit vorgeschriebene Übungen abhält (hier mit Trompete ohne Schalldämpfer) und dabei alle jene Vorkehrungen trifft, die üblicherweise veranlasst werden.