Verwaltungsgerichtshof
25.10.1948
1192/47
Die Frage der Ungebührlichkeit einer störenden Lärmerregung kann schwerlich aufgegriffen werden, wenn ein Musikstudent zur Tageszeit vorgeschriebene Übungen abhält (hier mit Trompete ohne Schalldämpfer) und dabei alle jene Vorkehrungen trifft, die üblicherweise veranlasst werden.