Verwaltungsgerichtshof
02.10.1947
0433/46
Die zwangsweise Eigentumsübertragung eines Lastkraftwagens für die Aufbringung und Verteilung von Lebensmitteln ist nach dem RLG unzulässig, wenn mit der Überlassung zur Benutzung für die Dauer des Notstandes das Auslangen gefunden werden kann.