Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1947

Geschäftszahl

0433/46

Rechtssatz

Die zwangsweise Eigentumsübertragung eines Lastkraftwagens für die Aufbringung und Verteilung von Lebensmitteln ist nach dem RLG unzulässig, wenn mit der Überlassung zur Benutzung für die Dauer des Notstandes das Auslangen gefunden werden kann.