Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2022

Geschäftszahl

G171/2022, V171/2022

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des COVID-19-ImpfpflichtG mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre; Unzulässigkeit des Antrags mangels Legitimation; keine Verpflichtung zur Impfung sowohl im Antragszeitpunkt als auch im Entscheidungszeitpunkt auf Grund der COVID-19-Nichtanwendungsverordnung

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Impfung, die insbesondere in §1 und §4 COVID-19-IG normiert ist, war auf Grund der COVID-19-NichtanwendungsV, Bundesgesetzblatt Teil 2, 103 aus 2022,, bereits im Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr auf den Antragsteller anwendbar. Es ist sohin schon zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Rechtsschutzinteresse des Antragstellers zu verneinen (B v 17.06.2022, G113/2022).

Da die COVID-19-NichtanwendungsV in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, 198 aus 2022, auch im Entscheidungszeitpunkt des VfGH die Nichtanwendung der Verpflichtung zur Impfung weiterhin (vorerst bis zum 31.08.2022) anordnet, kann auch zu diesem Zeitpunkt kein Rechtsschutzinteresse bejaht werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:2022:G171.2022