Absatz einsDie Besorgung des öffentlichen Feuerwehrdienstes obliegt den öffentlichen Feuerwehren, das sind die Feuerwehr der Stadt Wien und die Freiwilligen Feuerwehren. Der Erhöhung des Brandschutzes einzelner Betriebe dienen die Betriebsfeuerwehren; diese sind keine öffentlichen Feuerwehren.