Absatz eins,Neu-, Zu- und Umbauten sowie Verbesserungen, die
- Litera ain der Zeit vom 1. Jänner 1955 bis 31. Dezember 1967 vollendet und die nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 oder nach dem Gesetz über die Errichtung eines Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg gefördert wurden oder deren neugeschaffene Raumfläche mindestens zu 80 v. H. aus Wohnungen mit höchstens 130 m² Nutzfläche besteht oder
- Litera bnach dem 31. Dezember 1967 vollendet wurden oder vollendet werden und die nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 oder nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 oder nach dem Gesetz über die Errichtung eines Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg gefördert wurden oder deren neugeschaffene Raumfläche mindestens zu 80 v. H. aus Wohnungen mit höchstens 130 m², bei Familien mit mehr als drei Kindern mit höchstens 150 m², Nutzfläche besteht,