Absatz einsNeu-, Zu- und Umbauten, die
- Litera ain der Zeit vom 1. Jänner 1955 bis 31. Dezember 1967 vollendet wurden und deren Errichtung nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 gefördert wurde oder deren Neugeschaffene Raumfläche mindestens zu 80 v. H. aus Wohnungen mit höchstens 130 m² Nutzfläche besteht oder
- Litera bnach dem 31. Dezember 1967 vollendet wurden oder vollendet werden und deren Errichtung nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 oder nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 gefördert wurde oder deren neugeschaffene Raumfläche mindestens zu 80 v. H. aus Wohnungen mit höchstens 130 m², bei Familien mit mehr als drei Kindern mit höchstens 150 m², Nutzfläche besteht,