Absatz eins,Für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz ist eine Freizeitwohnsitzabgabe zu erheben.
Tirol
Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz, Tiroler
LGBl.Nr. 86 aus 2022, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 65/2026
LG
Paragraph eins
15.08.2026
TFLAG
8000 Raumordnung
14.08.2026
14.08.2026
20000923
LTI40055435