Absatz eins,Risikobären, -wölfe oder -luchse (Risikotiere) gefährden die öffentliche Sicherheit nach Paragraph 52 a, Absatz eins, Litera c, Tiroler Jagdgesetz 2004, wenn sie ein problematisches Verhalten gegenüber dem Menschen zeigen, insbesondere wenn sie
- Litera amehr als einmal in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von geschlossenen Ortschaften oder von vom Menschen genutzten Gebäuden oder Stallungen auftauchen,
- Litera bsich Menschen in offenem Gelände annähern und längere Zeit in deren Nähe verbleiben,
- Litera csich Menschen in geschlossenen Ortschaften annähern und nur schwer vertrieben werden können,
- Litera dMenschen trotz Vertreibungsversuchen folgen,
- Litera esich Menschen mit Hunden annähern und dabei mit Drohverhalten oder Angriff auf die Hunde reagieren,
- Litera fHunde in geschlossenen Ortschaften oder in von Menschen genutzten Gebäuden oder Stallungen töten oder
- Litera gaggressiv (mit Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen reagieren.