Absatz einsFür die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz ist eine Freizeitwohnsitzabgabe zu erheben.
Tirol
Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz, Tiroler
LGBl.Nr. 86/2022
LG
Paragraph eins,
01.01.2023
TFLAG
8000 Raumordnung
12.09.2022
02.12.2025
20000923
LTI40048096