Bundesland

Tirol

Kurztitel

Raumordnungsgesetz 2022, Tiroler

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 43/2022

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 117

Inkrafttretensdatum

01.05.2022

Außerkrafttretensdatum

31.08.2023

Abkürzung

TROG 2022

Index

8000 Raumordnung

Text

Paragraph 117

Anhängige Verfahren zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes

  1. Absatz eins,Ist am 31. Dezember 2019 das Verfahren zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes anhängig und ist zu diesem Zeitpunkt die Befassung der öffentlichen Umweltstellen nach Paragraph 5, Absatz 4, des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes bereits eingeleitet, so kann die Fortschreibung desselben statt mit den Inhalten nach den Paragraphen 31, 31 a und 31 b auch mit den Inhalten nach Paragraph 31, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 144 aus 2018, erfolgen.
  2. Absatz 2,Ist am 31. Dezember 2021 das Verfahren zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes anhängig und ist zu diesem Zeitpunkt die Befassung der öffentlichen Umweltstellen nach Paragraph 5, Absatz 4, des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes bereits eingeleitet, so kann die Fortschreibung desselben statt mit den Inhalten nach den Paragraphen 31 und 31 a auch mit den Inhalten nach den Paragraphen 31 und 31 a in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 114 aus 2021, erfolgen. In diesem Fall genügt es, wenn die Bestandsaufnahme statt die Inhalte nach Paragraph 28, Absatz 5, jedenfalls die Inhalte nach Paragraph 28, Absatz 5, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 114 aus 2021, umfasst.

Im RIS seit

22.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2025

Gesetzesnummer

20000910

Dokumentnummer

LTI40047463