Absatz eins,Diesem Gesetz unterliegen, soweit im Absatz 4, nichts anderes bestimmt ist,
- Litera adas erwerbsmäßige Führen und Begleiten von Personen bei Berg- und Schitouren, bei Schluchtentouren, beim Bergwandern sowie beim Sportklettern und
- Litera bdas erwerbsmäßige Unterweisen von Personen in den Fertigkeiten des Berg- und Schibergsteigens, des Bergwanderns, des Begehens von Schluchten und des Sportkletterns
einschließlich der Vermittlung von Kenntnissen über diese Bereiche (Bergsportführertätigkeiten).